- Haushaltsgeld
- Haus|halts|geld 〈n. 12〉 Geld, das für die Führung eines Haushalts (1) zur Verfügung steht ● ein monatliches \Haushaltsgeld festlegen; das gesamte \Haushaltsgeld ausgeben; das \Haushaltsgeld ist knapp bemessen
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Haus|halts|geld, das:bestimmte Geldumme, die für die Führung eines ↑ Haushalts (1) vorgesehen ist, zur Verfügung steht:mit dem H. nicht auskommen.* * *
Haushaltsgeld,Wirtschaftsgeld, die dem haushaltsführenden Ehegatten im Rahmen der Unterhaltspflicht (§§ 1360 f. BGB) zur Bestreitung angemessener Haushaltskosten überlassenen Mittel. Haushaltsgeld dient in der Regel dem Zweck, die Besorgung der Geschäfte des täglichen Lebens zu ermöglichen; außergewöhnliche Anschaffungen (z. B. neuer Kühlschrank) sind nicht vom Haushaltsgeld zu bestreiten. Es ist im Voraus zu entrichten und wird dem Berechtigten, der grundsätzlich darüber rechenschaftspflichtig ist, treuhänderisch überlassen; eine übertriebene Kontrolle der Haushaltsführung ist unzulässig. Vom Haushaltsgeld zu unterscheiden ist der Anspruch des haushaltsführenden Ehegatten auf Taschengeld.* * *
Haus|halts|geld, das: bestimmte Geldumme, die für die Führung eines Haushalts (1) vorgesehen ist, zur Verfügung steht: sein H. mit einem kleinen Nebenverdienst aufbessern; mit dem H. nicht auskommen.
Universal-Lexikon. 2012.